Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung, deren Kosten nach Bewilligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sofern eine Kassenzulassung seitens der Praxis besteht. Derzeit habe ich einen hälftigen Versorgungsauftrag für GKV-Patient*innen und biete in diesem Rahmen sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien an.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit 2018 ist die Psychotherapeutische Sprechstunde notwendige Voraussetzung, um eine ambulante Psychotherapie als gesetzlich versicherte Person in Anspruch nehmen zu können. Ziel ist die Indikationsstellung für oder gegen eine Psychotherapie sowie eine Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens (z.B. ambulante Psychotherapie, Beratungsstelle, stationäre Behandlung).
Ein Termin in der Sprechstunde ist keine Garantie für die Übernahme in die Behandlung. Mit der Indikationsstellung können Sie die probatorischen Sitzungen in meiner und auch anderen Praxen in Anspruch nehmen, wenn Kapazitäten vorhanden sind.
Zurzeit ist die Kapazität ausgeschöpft. Termine für eine Sprechstunde können jedoch im Tagesgeschäft kurzfristig frei werden.
